Immer mehr Italiener, die im Ausland leben, interessieren sich für den Kauf einer Immobilie in Italien – sei es als Investition oder mit Blick auf eine spätere Rückkehr. Wer in das AIRE-Register (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen ist, kann in Italien eine Immobilie als „Erstwohnung“ erwerben und dabei steuerliche Vorteile nutzen.
Das AIRE ist das Melderegister für italienische Staatsbürger, die sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten. Die Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben und führt nicht zum Verlust der italienischen Staatsbürgerschaft. Sie ermöglicht rechtliche Handlungen in Italien, wie z. B. den Kauf von Immobilien.
Italienische Staatsbürger im AIRE-Register können die Steuervergünstigungen für den Erwerb der Erstwohnung in Anspruch nehmen, wenn:
Die italienische Staatsbürgerschaft vorliegt
Eine gültige AIRE-Eintragung besteht
Die Immobilie in Italien gelegen ist
Die Immobilie zu einer zulässigen Katasterkategorie gehört:
A/2 – normale Wohnhäuser
A/3 – wirtschaftliche Wohnhäuser
A/4 – einfache Wohnhäuser
A/5 – sehr einfache Wohnhäuser
A/6 – ländliche Wohnhäuser
A/7 – Villen
A/11 – landestypische Wohnungen
(ausgeschlossen sind die Kategorien A/1, A/8, A/9)
Bei Vorliegen der Voraussetzungen gelten folgende Vorteile:
Grunderwerbsteuer reduziert auf 2 % (statt 9 %)
MwSt. 4 % beim Kauf vom Bauträger
Hypotheken- und Katastersteuer: pauschal 50 € je Abgabe
✅ Für AIRE-Bürger besteht keine Pflicht, den Wohnsitz nach Italien zu verlegen (wie bei Inlandsbürgern mit 18-Monatsfrist).
Beide können die Vergünstigungen nutzen.
Bei gemeinschaftlichem Vermögen gilt der Steuervorteil für das gesamte Objekt.
Bei Gütertrennung gilt er anteilig.
Nur dieser Partner erhält die steuerlichen Vorteile.
Der nicht-italienische Ehepartner hat keinen Anspruch, sofern er nicht in Italien ansässig ist.
Wer bereits einmal davon Gebrauch gemacht hat, muss die alte Immobilie binnen 12 Monaten verkaufen, um erneut Anspruch zu haben.
Für den Erwerb und die Inanspruchnahme der Vergünstigung werden folgende Dokumente benötigt:
Gültiger italienischer Ausweis
Italienische Steuernummer
AIRE-Anmeldebescheinigung
Heiratsurkunde (falls zutreffend)
Weitere Unterlagen je nach Notar oder Behörde
Der Erwerb einer Erstwohnung in Italien ist für AIRE-Eingetragene möglich und steuerlich begünstigt.
Empfohlen wird eine Beratung durch einen Notar oder ein erfahrenes Immobilienbüro, um alle Voraussetzungen korrekt zu erfüllen.
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